Vermietung von Schulräumlichkeiten
Soweit der Schulbetrieb nicht gestört wird, können geeignete Räume und Anlagen auch Parteien, Vereinen, öffentlichen und privaten Körperschaften sowie Privaten auf Gesuch hin zur Verfügung gestellt werden. Für die Vermietung ist die Schulverwaltung zuständig.
Reglemente für die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Sekundarschulgemeinde Hüttwilen
- Reglement für die regelmässige Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Sekundarschulgemeinde Hüttwilen
- Reglement für die gelegentliche Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Sekundarschulgemeinde Hüttwilen
- Gebührenreglement für die gelegentliche Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Sekundarschule (SSG) Hüttwilen