Mittagstisch
Mitarbeiterinnen Mittagstisch v. l.:
St. Menzi, R. Zahner, G. Morath (Leitung Mittagstisch). Auf dem Foto fehlen H. Messerli und Y. Wirth.
Kontakt
Gaby Morath, Mittagstischleitende (eMail), 078 813 13 44
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.30 – 13.30 Uhr. Während den Schulferien, an Feiertagen oder an schulfreien Tagen bleibt der Mittagstisch geschlossen.
Ort
Der Mittagstischraum befindet sich im EG des Neubaus.
Teilnehmende
Der Mittagstisch kann von allen Schülerinnen und Schülern der SSG genutzt werden.
Betreuung
Während den Öffnungszeiten sind mindestens zwei Betreuerinnen und Betreuer anwesend.
Verpflegung
Das Mittagessen wird von be fresh Catering AG, Frauenfeld geliefert. Es wird täglich frisch zubereitet und garantiert eine ausgewogene Ernährung. Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch die Möglichkeit mitgebrachtes Essen im Backofen oder im Mikrowellenherd zu wärmen (Selbstversorger). Hierfür stehen drei Mikrowellen zur Verfügung.
Tarif und Zahlungsbedingungen
Preis pro Menü: CHF 11.50 (inbegriffen sind Essen, Getränke und Betreuung). Der Beitrag für Selbstversorger beträgt pro Teilnahme am Mittagstisch CHF 1.00 (inbegriffen sind Getränke, die Benützung von Geschirr, Backofen und Mikrowellenherd sowie die Betreuung). Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils halbjährlich und ist innert 30 Tagen zahlbar.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt jeweils semesterweise und ist für das ganze Semester verbindlich. Schriftliche Anmeldungen während des laufenden Semesters sind möglich und gelten verbindlich für das restliche Semester.
Die Anmeldung Mittagstisch für das 1. Semester des Schuljahres 22/23 (15.08.2022 – 27.01.2023) finden Sie unter diesem Link sowie unter Downloads . Berücksichtigt werden Anmeldungen, die bis 5. August 2022 (Anmeldefrist) eintreffen. Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung können Sie entweder persönlich im Sekretariat abgeben, per E-Mail an g.schneider@ssg-huettwilen oder per Post an SSG Hüttwilen, Hauptstrasse 32, 8536 Hüttwilen schicken.
Abmeldung
Kurzfristige Abmeldungen sind im Krankheitsfalle möglich. In solchen Fällen muss die Abmeldung bis spätestens 07.30 Uhr des gleichen Tages bei der Leitung Mittagstisch (078 813 13 44) erfolgen (SMS und WahtsApp auch möglich). Die Krankmeldung des Kindes zuhanden der Klassenlehrperson oder des Sekretariats gilt nicht automatisch als Abmeldung vom Mittagstisch. Verspätete oder unentschuldigte Absenzen werden verrechnet.
Abmeldungen wegen Schnupper- oder Jokertagen müssen mindestens zwei Tage im Voraus bei der Leitung Mittagstisch erfolgen. Wird diese Frist eingehalten, werden die Kosten für den entsprechenden Tag nicht verrechnet.
Versicherung und Haftung
Die Eltern sind auch während der Betreuungszeit für ihre Kinder verantwortlich. Bei mutwilliger und/oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Trägerschaft des Mittagstisches haftet nicht für Diebstähle. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.
Trägerschaft
Die Trägerschaft ist die Sekundarschulgemeinde Hüttwilen.
Mittagstischregeln
Die Teilnehmer am Mittagstisch haben sich an die Hausordnung sowie die folgenden Mittagstisch Verhaltensregeln zu halten:
- Ich respektiere andere und bin höflich und hilfsbereit.
- Ich befolge die Anweisungen des MT-Teams.
- Ich betrete den MT-Raum nur in Hausschuhen.
- Ich räume das Geschirr ab, reinige den Tisch und entsorge die Essensreste in den Abfalleimer.
- Ich helfe beim Abtrocknen und halte den Ämtli-Plan ein.
- Ich verzichte auf die Benutzung des Mobiltelefons während des Mittagstischbetriebs.
- Ich trage Sorge zu allem, was ich benutzen darf.
- Ich bringe sämtliches Material zurück (Bälle, Kissen, Schläger, Federbälle etc.).
- Ich verlasse das Schulareal nicht.
Bei nicht Einhalten der Mittagstischregeln lehnt die Trägerschaft jede Haftung ab.
Ausschluss
Wird der Betrieb trotz vorherigem Ermahnen und nach Rücksprache mit den Eltern durch untragbares Verhalten eines Schülers gestört oder werden andere Bedingungen des Reglements und der Hausordnung nicht eingehalten, kann ein Schüler von der Verantwortlichen des Mittagstisches ausgeschlossen werden. Weitergehende Massnahmen können durch die Trägerschaft erfolgen.
Inkrafttreten
Das überarbeitete Mittagstischreglement wurde von der Sekundarschulbehörde an der Behördensitzung vom 2. Mai 2022 genehmigt. Es tritt per 01. August 2022 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente.