Mit dem E-Bike unterwegs

Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike oder Elektrovelo ist ein Motorfahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Die Lenkerin/der Lenker eines E-Bikes muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Je nach Leistung resp. Geschwindigkeit werden E-Bikes in zwei Kategorien eingeteilt:

«Leicht-Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 500 Watt Motorleistung oder max. 25 km/h mit Tretunterstützung.
«Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 1000 Watt Motorleistung oder max. 45 km/h mit Tretunterstützung.

Zweiräder mit einer Motorleistung von über 1000 Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gehören in die Fahrzeugkategorie «Motorrad». Wer ein Motorrad fahren will, braucht immer den entsprechenden Führerausweis.

 

Welchen Führerausweis brauche ich für ein E-Bike?

«Langsame» E-Bikes bis 25 km/h

  • Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M (oder G).
  • Wer über 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike keinen Führerausweis.

«Schnelle» E-Bikes bis 45 km/h

  • Egal, ob die Person, die das E-Bike lenkt, 14 Jahre alt ist oder älter, sie braucht den Führerausweis der Kategorie M (oder G), er ist obligatorisch

 

Ab wann kann ich ein E-Bike fahren?

Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrrädern, beträgt 14 Jahre. Aus zwingenden Gründen, namentlich bei Invalidität oder wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels nach den örtlichen Verhältnissen ausgeschlossen oder nicht zumutbar ist, kann die kantonale Behörde den Führerausweis für Motorfahrräder vor Erreichung des 14. Altersjahres aufgrund einer theoretischen Prüfung erteilen.

Wird eine solche Ausnahme beantragt, ist ein entsprechendes Gesuch an das Strassenverkehrsamt zu richten.

Gesuch beim Strassenverkersamt

Folgendes muss darin enthalten sein:

  • Vollständige Personalien des Antragstellers
  • Angaben über Zweck und Häufigkeit der Fahrten (z. B. Schulbsuch, täglich)
  • Fahrstrecke (Länge, Höhenunterschiede)
  • Nachweis, dass kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist oder dessen Benützung nicht zugemutet werden kann
  • Ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass die Verwendung eines Mortorfahrrades unbedingt notwendig ist
  • Zustimmung der Schulbehörde

Die Verwendung eines Fahrrades für den Schulweg usw. gilt als zumutbar, wenn in einer Richtung nicht mehr als 30 Minuten benötigt werden.

Zustimmung der Schulbehörde:

Für eine positive Beurteilung eines Gesuches gelten an der SSG Hüttwilen die folgenden Kriterien:

  • Gemäss Google Maps:
    Streckenzeit länger als 30 Minuten
  • Wohnhaft in Dettighofen, Lanzenneunforn oder Uesslingen
  • Schulbus vorhanden

Treffen die definierten Kriterien zu, ist es jeder Familie im Schulkreis der SSG Hüttwilen freigestellt, für ihr Kind ein entsprechendes Gesuch and die Schulbehörde der SSG Hüttwilen zu stellen. Folgende Angaben sind zwingend nötig:

  • Name und Vorname
  • Genaue Adresse
  • Geburtsdatum
  • Schulbeginn

Senden Sie diese Angaben bitte per Email an l.mueller@ssg-huettwilen.ch

Nur auf dem direkten Schulweg ist das E-Bike-Fahren erlaubt

Wer die Zulassung zum Fahren eines E-Bikes vor dem 14. Lebensjahr erhalten und die Prüfung bestanden hat, erhält einen Führerausweis der Kategrie M. Dennoch ist es mit diesem bis zum 14. Lebensjahr nur erlaubt, auf dem direkten Schulweg und zurück mit dem E-Bike zu fahren. Andere Strecken sind nicht erlaubt und demnach auch von der Versicherung nicht gedeckt. Beachten Sie dies bitte unbedingt!

Auch E-Trotinettes sind bewilligungspflichtig

Bitte beachten Sie, dass auch E-Trottinettes diesen Regelungen unterliegen und vor dem 14. Lebensjahr nur nach einer kantonalen Zulassung gefahren werden dürfen.

Lesen Sie sich bitte die „Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und Elektro-Rikschas“ genau durch.

 

Einige Grundregeln fürs Lenken eines E-Bikes

Je nach Fahrleistung des E-Bikes gelten im Strassenverkehr unterschiedliche Regeln:

«Langsame» E-Bikes bis 25 km/h

  • langsame» E-Bikes haben kein Kontrollschild
  • meistens ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haftung bei einem Velounfall enthalten – um sicher zu sein: nachfragen!
  • immer Helm tragen ist sicherer, aber nicht Pflicht
  • der Führerausweis Kategorie M ist für 14- bis 16-Jährige obligatorisch, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr notwendig
  • gefahren werden muss auf Radwegen und Velostreifen
  • die Durchfahrt bei Mofaverbot ist erlaubt
  • das Befahren von Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, ist erlaubt

«Schnelle» E-Bikes bis 45 km/h

  • «schnelle» E-Bikes haben ein gelbes Kontrollschild
  • es braucht eine obligatorische Haftpflichtversicherung, d.h. eine jährlich zu erneuernde Vignette (ist beim Strassenverkehrsamt erhältlich)
  • es besteht Helmtragpflicht
  • der Führerausweis Kategorie M ist obligatorisch
  • gefahren werden muss auf Radwegen und Velostreifen
  • die Durchfahrt bei Mofaverbot ist nur mit abgestelltem Motor erlaubt
  • Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, dürfen nur mit abgestelltem Motor befahren werden

Die obigen Angaben stammen von der Webseite fuehrerausweise.ch. Stand: 28.Juni 2021

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